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   FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13   

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https://dejure.org/2015,43757
FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13 (https://dejure.org/2015,43757)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2015 - 4 K 62/13 (https://dejure.org/2015,43757)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 4 K 62/13 (https://dejure.org/2015,43757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG 2002, § 8 AO, § 9 AO, EStG VZ 2008
    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten bei längerem Auslandsaufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines Promotionsstipendiums auf den Kindergeldanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines Promotionsstipendiums auf den Kindergeldanspruch

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen eines Promotionsstipendiums auf den Kindergeldanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnsitz bei mehrjährigem Studienaufenthalt in Großbritannien - Zimmer in der elterlichen Wohnung in Deutschland und nur kurzfristigen Besuchsaufenthalten in Deutschland - Berücksichtigung der Kosten für die ausländische Unterkunft bei der Ermittlung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Ein Wohnsitz nach § 8 AO bedingt danach neben zum dauerhaften Wohnen geeigneten Räumen das Innehaben der Wohnung in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit -wenn auch in größeren Zeitabständen- aufsucht (BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294).

    Soweit die Klägerin darauf abstellt, dass der Aufenthalt ihres Sohnes von vornherein auf drei Jahre befristet war, er danach ins Inland zurückkehren wollte, ist dies für die Beurteilung als Wohnsitz unerheblich (BFH Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, a.a.O.).

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH Urteil vom 25. September 2014 -III R 10/14, BFH/NV 2015, 266, m.w.N.) der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat, sind die Voraussetzungen geklärt worden, die zur Annahme eines Wohnsitzes führen, wobei es letztendlich auf die Abwägung der Gesamtumstände ankommt.

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, reicht nicht aus, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen (BFH Urteil vom 25. September 2014 - III R 10/14, a.a.O.).

  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Nach Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Revisionsverfahren III R 13/12 das Urteil aufgehoben und zur anderweitigen Entscheidung zurückverwiesen.

    Im Streitzeitraum übersteigen die Einnahmen des Sohnes der Klägerin den (anteiligen) Grenzbetrag, weil in keiner der durch den BFH in seiner Revisionsentscheidung III R 13/12 aufgeführten Konstellation Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mindernd zu berücksichtigen sind.

  • FG Nürnberg, 23.10.2014 - 6 K 441/14

    Zur Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes eines im Ausland studierenden Kindes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Die zeitlichen Anforderungen an die Inlandsaufenthalte nehmen mit der Studiendauer zu, Zeiträume von drei bis fünf Jahren Studiendauer sind regelmäßig als unbedenklich angesehen worden (FG Nürnberg Urteil vom 23. Oktober 2014 -6 K 441/14, EFG 2015, 233 m.w.N.).

    In den Fällen, in denen der Auslandsaufenthalt von vornherein zeitlich beschränkt ist, weil er der Durchführung einer bestimmten Maßnahme -wie z.B. hier der Durchführung des Promotionsstudiums- dient, und eine Rückkehrabsicht besteht, wird nach der Rechtsprechung der Inlandswohnsitz beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnsitz hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort liegt (FG Nürnberg Urteil vom 23. Oktober 2014 -6 K 441/14, a.a.O.).

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Denn sowohl § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG als auch § 9 Abs. 1 EStG setzen unter anderem voraus, dass nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des einzelnen Falles die nicht am Studien-/Beschäftigungsort belegene Wohnung ("Haupthausstand") als Mittelpunkt der Lebensführung anzusehen ist (ständige Rechtsprechung z.B. BFH Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, juris.bundesfinanzhof.de; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Denn sowohl § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG als auch § 9 Abs. 1 EStG setzen unter anderem voraus, dass nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des einzelnen Falles die nicht am Studien-/Beschäftigungsort belegene Wohnung ("Haupthausstand") als Mittelpunkt der Lebensführung anzusehen ist (ständige Rechtsprechung z.B. BFH Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, juris.bundesfinanzhof.de; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Ebenso sind melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften zur Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes für die Auslegung des steuerrechtlichen Wohnsitzbegriffes nicht maßgeblich (BFH Urteil vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Indizien für oder gegen einen Mittelpunkt der Lebensinteressen können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH Beschluss vom 27. Mai 2009 -VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435; Urteil vom 21. April 2010 -VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Indizien für oder gegen einen Mittelpunkt der Lebensinteressen können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH Beschluss vom 27. Mai 2009 -VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435; Urteil vom 21. April 2010 -VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).
  • FG München, 31.03.2011 - 5 K 2018/10

    Keine doppelte Haushaltsführung: gemeinsame Familienwohnung der Ehegatten am

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
    Die Wohnung am Lebensmittelpunkt entspricht den Lebensbedürfnissen, wird von dem Betreffenden selbst unterhalten und daher nicht nur für gelegentliche Besuche oder Ferienaufenthalte vorgehalten (FG München Urteil vom 31. März 2011 - 5 K 2018/10, Haufe-Index 2879395).
  • BFH, 13.11.2013 - I R 38/13

    Standby-Wohnung - Wohnsitz

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

  • BFH, 10.04.2013 - I R 50/12

    Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland

  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

  • BFH, 19.06.2013 - III B 79/12

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer

  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 3450/12

    Kindergeld, Studium im Ausland, Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 4 K 331/09

    Überschreitung des Grenzbetrags: steuerfrei gezahltes Stipendium einer englischen

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